Die Schulkonferenz beschloss gestern nach intensiver Diskussion die Änderung der Schulordnung in den folgenden Punkten:
OberstufenschülerInnen dürfen im Oberstufenbereich (A-Turm zwischen den Räumen A 201-213; Bereich, der beim schriftlichen Abitur abgesperrt ist) auch außerhalb des Unterrichts ihre elektronischen Geräte benutzen. Diese Erlaubnis ist ausdrücklich nur auf den angeführten Oberstufenbereich beschränkt. Im Rest des Gebäudes gilt das Handy-Verbot auch für OberstufenschülerInnen, die damit auch ihrer Vorbildfunktion nachkommen sollen.
Elektronische Geräte, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Schulordnung abgenommen wurden, werden nicht mehr nach dem Unterrichtsschluss der betroffenen SchülerIn, sondern erst am Ende des Schultages wieder an die SchülerInnen herausgegeben; im Regelfall also um 15:50 Uhr. Die Regelungen gelten ab 16.12.