Ordnung ist das halbe Lernen: Unsere Schulordnung

Die Schulordnung der Gesamtschule Kierspe: Unser Wegweiser für ein harmonisches, respektvolles und produktives Lernumfeld. Hier finden Sie alle Richtlinien und Erwartungen, die uns dabei helfen, ein optimales Umfeld für das Lernen und Lehren zu schaffen.

Schulordnung der Gesamtschule Kierspe

Beschlossen durch die Schulkonferenz am 3. Mai 2007 Gültig ab dem 6. August 2007 – zuletzt geändert am 12.02.2020

Vorwort

Die Gesamtschule Kierspe ist für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ein Ort des Lernens und Arbeitens, der Kreativität und des gemeinsamen Lebens. Sie ist darüber hinaus ein Raum der Begegnung von Menschen unterschiedlicher Kulturen, die sich gegenseitig achten und wertschätzen. Damit das Zusammenleben so vieler Menschen gelingen kann, nehmen wir Rücksicht aufeinander, respektieren wir die Rechte und Interessen des Anderen, übernehmen wir Verantwortung für uns und andere.

Daraus ergibt sich für jeden Einzelnen an unserer Schule das Recht:

  • respektvoll behandelt zu werden,
  • vor niemandem Angst haben zu müssen,
  • Hilfe zu erhalten, wenn sie benötigt wird,
  • die eigene Meinung frei äußern zu können, ohne dabei die Rechte anderer zu verletzen,
  • ungestört arbeiten, lernen, spielen und entspannen zu können,
  • eine saubere und intakte Schule vorzufinden.

Damit dies alles gewährleistet ist, sind in dieser Schulordnung die Rechte und die Pflichten für das Zusammenleben in der Schule festgelegt, die für alle schulischen Veranstaltungen gelten.

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1. Allgemeine Umgangsformen

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Wir wollen uns gegenseitig helfen, dass an unserer Schule keine Gewalt ausgeübt oder Gewaltbereitschaft gezeigt wird.
Das bedeutet:

  • Wir schützen Schwächere.
  • Wir schlichten Auseinandersetzungen oder holen Hilfe, wenn Schülerinnen und Schüler beleidigt, geärgert oder geschlagen werden.
  • Wir benutzen keine Gegenstände, die andere verletzen oder gefährden können und bringen keine Waffen mit in die Schule.
  • Wir tragen keine militärisch anmutende oder zu freizügige Kleidung.
  • Wir sind für unsere eigenen Sachen verantwortlich und achten fremdes Eigentum.
  • Wir, Schülerinnen und Schüler, benutzen im Allgemeinen keine Handys, Smartphones, elektronischen Spielgeräte, MP- Player, Tablets oder vergleichbare Geräte auf dem Schulgelände und in der Schule. Auf dem Schulgelände und in der Schule schalten die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ihr Handy aus. Es gibt einige Ausnahmeregelungen:
    – Nach erteilter Erlaubnis durch die Lehrkraft dürfen wir ein elektronisches Medium ausschließlich für Unterrichtszwecke nutzen.
    – Schüler und Schülerinnen der Oberstufe dürfen im Oberstufenbereich (A-Turm zwischen A 201-213) auch außerhalb des Unterrichts alle ihre elektronischen Geräte benutzen. Tablets oder vergleichbare Medien (Laptops, Netbooks etc.; keine Smartphones) dürfen sie zudem für schulische Zwecke ebenfalls im Bereich vor der Musik und Kunst sowie dem Bereich der hinteren Mensa (Empore; Plattform) benutzen.
  • Wir verhindern Diebstähle und Zerstörungen. Wir melden Diebstähle, Zerstörungen und Schäden sofort im Sekretariat.
  • Wir, Schülerinnen und Schüler, befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer und sind verpflichtet, ihnen auf Anfrage unseren Namen und unsere Klasse mitzuteilen.

2. Das Schulgelände

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  • Die Begrenzung des Schulgeländes findet sich auf der Zeichnung weiter unten auf dieser Seite. Hier klicken!
  • In den großen Pausen und den Mittagsfreizeiten steht den Schülerinnen und Schülern das Freizeitgelände zur Verfügung.
  • Das Befahren des Schulgeländes, der Schulhöfe und des Forums ist nur in Ausnahmefällen (Lieferungen, Handwerker) erlaubt.
  • Auf dem Schulgelände darf nicht geparkt werden. Für die Zweiräder gibt es auf dem Parkplatz ausgewiesene Parkflächen.
  • Wir benutzen auf dem Schulweg die eingerichteten Überquerungshilfen an der Friedrich- Ebert-Straße.

3. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

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Wir fühlen uns verantwortlich für eine gute Schulgemeinschaft und für unser Schulgebäude. Das bedeutet:

  • Wir rennen, fahren und schreien nicht im Schulgebäude herum und nehmen Rücksicht auf die lernenden Mitschüler. Das gilt auch für die Mittagspausen.
  • Der Mensabereich und die „Empore“ vor dem Schülercafé sind Ruhebereiche.
  • Wir werfen Papier und andere Abfälle in die dafür vorgesehenen Mülleimer. Das gilt auch für Kaugummis.
  • Das Spucken im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist abstoßend und daher verboten.
  • Wir stellen die Stühle am Ende des Schultages hoch, damit die Räume gesäubert werden können.
  • Alle Lerngruppen sind selbst verantwortlich, dass der Unterrichtsraum nach jeder Stunde sauber hinterlassen wird und die Tafel geputzt ist.
  • Wir halten die Toiletten sauber und melden sofort im Sekretariat, wenn etwas nicht in Ordnung ist.
  • Wir sorgen gemeinsam dafür, dass Möbel und Wände nicht verunreinigt oder beschmiert werden.
  • Wenn wir ohne Lehrerin oder Lehrer im Klassenraum sind, dürfen die Fenster nur gekippt werden.
  • Besucher/innen, die Schülerinnen und Schülern besuchen wollen, melden den Besuch mindestens einen Tag vorher (über andere Schülerinnen und Schüler) bei der zuständigen Klassenlehrerin, bei dem zuständigen Klassenlehrer an. Mit der schriftlichen Erlaubnis der Lehrerin/des Lehrers erhält der Besucher an dem Besuchstag im Sekretariat einen Besucherausweis.
  • In der Regel verlassen die Schüler um 15.50 Uhr das Schulgebäude. Der weitere Aufenthalt ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
  • An den Bushaltestellen warten wir hinter den Absperrungen. Wir nehmen Rücksicht aufeinander und drängeln nicht. Wir steigen langsam in den Bus ein, ohne andere zu behindern oder zu belästigen.

4. Gesundheitsschutz

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  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt das Rauchverbot. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I, unabhängig davon, ob sie schon 18 Jahre alt sind, ist es verboten, Tabakwaren mit in die Schule zu bringen oder bei sich zu haben.
  • Es gilt auf dem gesamten Schulgelände ein absolutes Alkoholverbot. Ausnahmen wurden von der Schulkonferenz am 23.11.2005 beschlossen: Der Ausschank von Bier, Wein und Sekt ist bei folgenden schulischen Veranstaltungen gestattet: Sektempfang bei der 10er Entlassfeier, Abiturfeier und Theateraufführungen mit außerschulischen Partnern, Konzerten und O-Feten. Dieser Beschluss gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks. Branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.

5. Unterrichtsregeln

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Wir Schülerinnen und Schüler haben das Recht an unserer Schule erfolgreich zu lernen und gleichzeitig die Pflicht, den Ablauf des Unterrichts nicht zu stören.
Das bedeutet, dass es für uns Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer grundsätzliche Regeln gibt, die wir einhalten:

  • Wir sind rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn am/im Klassenraum.
  • Wir lesen und beachten den Vertretungsplan. Fällt die erste Stunde aus, warten wir Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in der Mensa und werden beaufsichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass die zweite Stunde ausfallen sollte. Keinesfalls dürfen wir das Schulgelände wieder verlassen.
  • In den großen Pausen gongt es zum ersten Mal 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Wir gehen dann sofort zu unserem Unterrichtsraum. Der Unterricht beginnt, wenn es zum zweiten Mal gongt. In den Wechselpausen bleiben die Schülerinnen und Schüler ruhig im Klassenraum oder wechseln zügig und leise in den anderen Unterrichtsraum.
  • Wir nutzen die Pausenzeiten, um zur Toilette zu gehen, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.
  • Die Toiletten werden zu den Pausenzeiten und Mittagspausen automatisch durch die voreingestellten Pausenzeiten geöffnet.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer sind grundsätzlich pünktlich. Dennoch bringt es der Schulalltag mit sich, dass sie sich auch einmal verspäten können. Wir warten dann leise. Sollte die Verspätung länger als zehn Minuten dauern, erkundigt sich der/die Klassen- oder Kurssprecher/in in der Verwaltung oder im Sekretariat, warum der Lehrer nicht kommt.
  • Im Unterricht ist es nicht erlaubt:
    • zu essen
    • eine Kappe oder Mütze zu tragen.
  • Ein gemeinsames Frühstück oder Klassen- und Kursfeiern sind möglich.
  • Viele Schulbücher sind nur geliehen und müssen auch von anderen Schülerinnen und Schülern benutzt werden. Wir gehen deshalb pfleglich mit den Büchern um.
  • Wir beachten die Unterrichtsregeln, die in jedem Klassenraum aushängen:
    • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
    • Ich spreche erst, wenn ich dazu aufgefordert werde.
    • Ich achte fremdes Eigentum.
    • Ich bin rücksichtsvoll zu allen Menschen in der Schule.
    • Ich befolge die Anweisungen der Lehrerin/ des Lehrers
  • Bei einem mehrfachen Verstoß gegen mindestens eine der Regeln kann eine Überweisung in den Trainingsraum erfolgen; dabei sind die entsprechenden Regularien zu beachten. Der Traininngsraum dient pädagogischen Zwecken: Mit seiner Hilfe sollen alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht dauerhaft ungestört lernen können. Die Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht deutlich und mehrfach stören, erhalten die Möglichkeit, aus der Distanz und mit Beratung über ihr Verhalten nachzudenken und einen Plan zu entwickeln, was sie künftig tun werden, um ihr eigenes Lernen und das ihrer MitschülerInnen nicht mehr erheblich zu stören. Elterngespräche finden nach der 3/4/5-Regel statt, d.h. nach 3 Besuchen in einer Woche, 4 Besuchen in einem Monat oder 5 Besuchen im Halbjahr.
  • Nicht der Gong, sondern die Lehrerin oder der Lehrer schließt den Unterricht, aber nicht vor dem offiziellen Ende der Unterrichtsstunde.

6. Pausenregeln

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Die Pause soll uns zur Erholung dienen.
Deshalb beachten wir folgendes:

  • Wir sorgen zu Beginn der Pausen dafür, dass wir vor Verlassen des Raumes Essen, Trinken und Pausenbekleidung und die Materialien für den folgenden Unterricht bei uns haben.
  • In der Zeit zwischen den Osterferien und den Herbstferien ist die Vormittagspause (10:05-10:30 Uhr) eine „bewegte Pause“ außerhalb des Schulgebäudes (Ausnahme: Regenpause).
  • Die Mensa
    • Unsere Mensa ist in der ersten Stunde und in den Pausen ein Aufenthaltsbereich für alle Schülerinnen und Schüler.
    • In beiden Mittagspausen ist ein Teil des unteren Bereichs der Mensa ein abgeschlossener Bereich, vergleichbar einem Restaurant oder einer Cafeteria. Hier kann man ungestört essen.
    • Dieser Bereich ist optisch abgesperrt und soll nur betreten werden, wenn ein Mensa-Essen gekauft wurde.
    • Warmes Essen dürfen wir nur in der Mensa essen, mit Ausnahme der „Take away“- Produkte wie Pizza und Pommes frites, die in der Mensa verkauft werden.
    •  Alles andere regelt die Mensaordnung.
  •  Außerhalb der Schule gekauftes warmes Essen darf nicht in der Schule gegessen werden.
  • Wir stellen uns am Kiosk und an den Essensausgaben jeweils an den vorgesehenen Flächen in einer Reihe auf und nehmen Rücksicht aufeinander.
  • Wir Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nur nach ausdrücklicher Erlaubnis verlassen (Schulausweis). Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz und zusätzlich müssen wir mit weiteren Maßnahmen rechnen.
  • Auf dem Schulhof dürfen wir alle Spiele spielen, die uns und andere nicht gefährden.
  • Wir befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.
  • Auf dem Freizeitgelände (siehe Anhang) sind alle Handlungen zu unterlassen, durch die andere verletzt werden oder zu Schaden kommen können. Dazu gehört auch das Schneeballwerfen.

7. Umweltschutz

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  • Wir wollen gemeinsam (SchülerInnen und LehrerInnen) darauf achten, Energie zu sparen.
  • So können wir das z.B. umsetzen:
    • Das Licht ausschalten, wenn der Raum von der Gruppe verlassen wird.
    • Die Fenster schließen (in der kalten Jahreszeit), wenn wir die Fach- und Klassenräume verlassen.
    • Wasser sparen.

8. Folgen bei Regelverstößen

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Wenn Schülerinnen und Schüler gegen diese Regeln verstoßen, müssen sie mit pädagogischen Maßnahmen oder Schulordnungsmaßnahmen rechnen, die die Schulleitung, die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer oder das im Schulgesetz vorgesehene Gremium anordnen werden.

Anhang Ausführungsbestimmungen

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I: Handy, MP3-Player oder ähnliche Geräte:
1. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ihr/sein Handy o.Ä. im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände benutzt und eine Lehrerin, ein Lehrer sieht dies, nimmt sie/ er der betroffenen Schülerin/ dem Schüler das Handy ab.
2. Die Schülerin, der Schüler ist verpflichtet, dem Lehrer/ der Lehrerin das Handy oder das Gerät auszuhändigen.
3. Das Gerät wird ins Sekretariat gebracht. Dort kommt es in einen Umschlag, wird mit dem Namen des Besitzers versehen und eingeschlossen.
4. Die Schule übernimmt keine Haftung für dieses Gerät.
5. Das Gerät kann durch den Schüler oder die Schülerin erst nach Schulschluss (nicht bereits nach Unterrichtsschluss) wieder abgeholt werden.

II: Kleiderordnung:
Bei Verstößen gegen die Kleiderordnung führt der zuständige Lehrer, die zuständige Lehrerin zunächst ein Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin.
Mögliche Folgen der Missachtung der Kleiderordnung können sein:
1. Aufforderung, am nächsten Tag die Kleidung nicht mehr zu tragen;
2. ein Gespräch mit den Eltern führen;
3. ein Gespräch mit einem zuständigen Schulleitungsmitglied oder
4. nach Hause schicken, um sich umzuziehen.

III: Verlassen des Schulgeländes
Mögliche Maßnahmen:
1. Ordnungsdienst in den Pausen und Mittagsfreizeiten;
2. Sozialdienst in den Mittagsfreizeiten;
3. Brief nach Hause oder
4. ein telefonischer Elternkontakt.

IV: Rauchen
Mögliche Maßnahmen:
1. „Raucherbrief“ an die Eltern/ Erziehungsberechtigte.
2. Gespräch mit den Eltern in der Schule.
3. Bußgeld laut Jugendschutzgesetz und städtischer Verordnung.

Das Schulgelände der Gesamtschule Kierspe

Grün: Schul- und Freizeitgelände
Gelb: Kein Schulgelände

Kontakt

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