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Schule
Schulordnung
Das Schulgelände
- Die Begrenzung des Schulgeländes findet sich auf der Zeichnung (Anlage 1)
- Der Parkplatz vor der Gesamtschule und der Schanhollenschule gehört zum Schulgelände.
- Die Kleinspielfelder unterhalb der Turnhalle und des Hallenbades gehören zum Schulgelände und wir dürfen dort in den Pausen (nicht in den Wechselpausen) und Mittagsfreizeiten spielen.
- Das Schulgelände erstreckt sich über die Kleinspielfelder hinaus bis zur Straße. Zum Schulgelände gehören also auch die Tennishalle und die Fußballfelder. Allerdings dürfen wir Schülerinnen und Schüler uns dort nicht in den Pausen und Mittagsfreizeiten aufhalten oder dort ohne Aufsicht spielen.
- Das Schulgelände wird durch große Steine optisch begrenzt.
- Das Befahren des Schulgeländes, der Schulhöfe und des Forums ist nur in Ausnahmefällen (Lieferungen, Handwerker) und in den vorgegebenen Zeiten erlaubt.
- Der Parkplatz ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Wir benutzen auf dem Schulweg die eingerichteten Überquerungshilfen an der Friederich Ebert Straße.
Begrenzung des Schulgeländes