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Schule
Schulordnung
Unterrichtsregeln
Wir Schülerinnen und Schüler haben das Recht an unserer Schule erfolgreich zu lernen und gleichzeitig die Pflicht, den Ablauf des Unterrichts nicht zu stören. Das bedeutet, dass es für uns Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer grundsätzliche Regeln gibt, die wir einhalten:
- Wir sind rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände.
- Wir lesen und beachten den Vertretungsplan. Fällt die erste Stunde aus, warten wir Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in der Mensa und werden beaufsichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass die zweite Stunde ausfallen sollte. Keinesfalls dürfen wir das Schulgelände wieder verlassen.
- In den großen Pausen gongt es zum ersten Mal 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Wir gehen dann sofort zu unserem Unterrichtsraum. Der Unterricht beginnt, wenn es zum zweiten Mal gongt. In den Wechselpausen bleiben die Schülerinnen und Schüler ruhig im Klassenraum oder wechseln zügig und leise in den anderen Unterrichtsraum.
- Wir nutzen die Pausenzeiten, um zur Toilette zu gehen, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.
- Die Lehrerinnen und Lehrer sind grundsätzlich pünktlich. Dennoch bringt es der Schulalltag mit sich, dass sie sich auch einmal verspäten können. Wir warten dann leise. Sollte die Verspätung länger als fünf Minuten dauern, erkundigt sich der/die Klassen- oder Kurssprecher/in in der Verwaltung oder im Sekretariat, warum der Lehrer nicht kommt.
Im Unterricht ist es nicht erlaubt:
- zu essen,
- eine Kappe oder Mütze zu tragen.
- Ein gemeinsames Frühstück oder Klassen- und Kursfeiern sind erlaubt.
Sonstiges:
- Viele der Schulbücher sind nur geliehen und müssen auch von anderen Schülerinnen und Schülern benutzt werden. Wir gehen deshalb pfleglich mit den Büchern um.
- Wir beachten die Trainingsraumregeln, die in jedem Klassenraum aushängen.
- Nicht der Gong, sondern die Lehrerin oder der Lehrer schließt den Unterricht, aber nicht vor dem offiziellen Ende der Unterrichtsstunde.