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Schule
Schulordnung
Gesundheitsschutz
Wir achten auf unsere Gesundheit und auf die der anderen. Das bedeutet:
- Wir rennen, fahren und schreien nicht im Schulgebäude herum.
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt das Rauchverbot. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe 1 , egal ob sie schon 16 Jahre alt sind, ist es verboten, Tabakwaren mit in die Schule zu bringen oder bei sich zu haben.
- Es gilt auf dem gesamten Schulgelände ein absolutes Alkoholverbot. Ausnahmen wurden von der Schulkonferenz am 23.11.2005 beschlossen: Der Ausschank von Bier, Wein und Sekt ist bei folgenden schulischen Veranstaltungen gestattet: Sektempfang bei der 10er Entlassfeier, Abiturfeier und Theateraufführungen mit außerschulischen Partnern, Konzerten und O- Feten. Dieser Beschluss gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks. Branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.