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Schule
Schulordnung
Ausführungsbestimmungen
Die folgenden Ausführungsbestimmungen ergänzen die Schulordnung und sind ihr fester Bestandteil.
Handy, mp3-Player etc.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sein Handy/ (MP3 Player o.ä.) im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aus der Tasche nimmt oder es benutzt und eine Lehrerin, ein Lehrer sieht das, nimmt sie/ er der betroffenen Schülerin/ dem Schüler das Handy ab.
- Die Schülerin, der Schüler ist verpflichtet, dem Lehrer/ der Lehrerin das Handy oder das Gerät auszuhändigen.
- Das Gerät wird ins Sekretariat gebracht. Dort kommt es in einen Umschlag, wird mit dem Namen des Besitzers versehen und eingeschlossen.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für dieses Gerät.
- Das Gerät kann durch einen der Erziehungsberechtigten am nächsten Tag abgeholt werden.
Kleiderordnung
Bei Verstößen gegen die Kleiderordnung führt der zuständige Lehrer, die zuständige Lehrerin zunächst ein Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin.
Mögliche Folgen der Missachtung der Kleiderordnung können sein:
- Aufforderung am nächsten Tag die Kleidung nicht mehr zu tragen.
- Ein Gespräch mit den Eltern führen.
- Ein Leih T-Shirt der Schule überzuziehen.
- Ein Gespräch mit einem zuständigen Schulleitungsmitglied.
- Nach Hause schicken um sich umzuziehen.
Verlassen des Schulgeländes
- Ordnungsdienst in den Pausen und Mittagsfreizeiten
- Sozialdienst in den Mittagsfreizeiten
- Brief nach Hause
- Telefonischer Elternkontakt
Rauchen
- „Raucherbrief“ an die Eltern/ Erziehungsberechtigte
- Gespräch mit den Eltern in der Schule
- Bußgeld laut Jugendschutzgesetz und städtischer Verordnung